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Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels

    Kurkölnisches Landrecht
    Vorlesungen des Herrn Geheimen Staatsraths Daniels über das Statutar Recht von Khur Köln Stadt Köln und Jülich und Berg, im Jahre 1800 zu Köln gehalten
    • 2005

      Kurkölnisches Landrecht

      • 318 Seiten
      • 12 Lesestunden

      Das kurkolnische Recht und die benachbarten rheinischen Rechtsordnungen setzten sich aus heimischen Gesetzen und dem gemeinen Recht zusammen. Zeitgenossische Lehrdarstellungen des alten rheinischen Rechts sind uberaus rar. Am Ende des Ancien Regime jedoch nahm die Wissenschaft vom rheinischen Recht mit der Lehrtatigkeit des in Bonn und in Koln wirkenden Anwalts, Richters und Professors Daniels (1754-1827) einen kraftigen Aufschwung. Die von seinen Horern angefertigten Mitschriften galten als Ersatz fur die fehlenden Lehr- und Horbucher. Die um 1793 entstandene Handschrift S 1457 aus der Universitats- und Landesbibliothek Bonn ist vor allem fur die Geschichte des Privatrechts sowie wegen der intensiven Behandlung von Erbrecht und Lehensfolge lesenswert. Daniels bezog zahlreiche echte Falle aus der Stadt Koln, Kurkoln und benachbarten Gegenden in seine Vorlesungen ein. Rund 170 Orte und Familien werden angesprochen - von Aldendorff, Alken, Altenahr, Andernach, Asbeck, Beckers und Belderbusch bis Weisweiler, Weix, Wolfkehl, Wollboth sowie Zons, Zoppenbroich und Zulpich.

      Kurkölnisches Landrecht