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Christopher Wiencke

    Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts bei Arbeitsverträgen mit Berufssportlern
    • Sport ist heutzutage ein wichtiger Sektor des Arbeitslebens, wobei Arbeitsverträge mit Berufssportlern sich erheblich von klassischen Arbeitsverträgen unterscheiden. Berufssportler genießen zwar mehr Freiheit in der Ausübung ihrer Sportarbeitsleistung, benötigen jedoch aufgrund physischer und psychischer Belastungen eine besondere Fürsorge durch ihren Arbeitgeber. Die Gesundheit und Fitness der Sportler sind von zentraler Bedeutung, was dazu führt, dass Sportarbeitgeber ein starkes Interesse daran haben, das Leben der Athleten auch außerhalb des Sports zu beeinflussen, etwa durch spezielle Ernährungs- oder Trainingspläne oder durch das Verbot gefährlicher Freizeitaktivitäten. Der Verfasser untersucht auf Grundlage des allgemeinen Arbeitsrechts das Direktionsrecht im Berufssport und dessen Grenzen. Die Hauptthese besagt, dass dieses Recht im Berufssport aufgrund seiner Besonderheiten weiter gefasst ist als im allgemeinen Arbeitsrecht. Dieses umfassende Direktionsrecht steht in Wechselwirkung mit einer besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die ebenfalls über die des allgemeinen Arbeitsrechts hinausgeht. Diese Fürsorgepflicht begrenzt nicht nur die Ausübung des Direktionsrechts, sondern begründet auch eigenständige Handlungspflichten. Um diese Thesen praktisch zu untermauern, führte der Verfasser 2012 eine Umfrage bei Vereinen der 1. und 2. Fußballbundesliga sowie der 1. Tennisbundesliga durch, deren Ergebnisse die recht

      Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts bei Arbeitsverträgen mit Berufssportlern