Verwaltungsrecht für die soziale Praxis
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Verwaltungsrecht für die soziale Praxis Die 24. überarbeitete Auflage (Stand 1. August 2013) ist erschienen. Aus dem Vorwort: Soziale Arbeit, die sich auf zwischenmenschliche Beziehungsarbeit beschränkt, wird ihrem Auftrag nicht gerecht. Als Katalysator staatlicher Sozialpolitik hat sie das soziale Umfeld mitzugestalten. Nur so kann sie insbesondere sozial Schwache unterstützen. Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen bewegen sich – entweder als staatlich Bedienstete oder als bei freien Trägern Beschäftigte – in rechtlichen Bahnen. Deshalb sind Verwaltungs- und Verwaltungsrechtskenntnisse unabdingbar.
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