Die Stiftung im System des Unterordnungs-Konzerns
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Die Rechtsform der Stiftung (wie auch der Stiftung & Co. KG), deren Zweck auch auf die Erhaltung eines Unternehmens gerichtet sein kann, führt bislang eher ein Schattendasein. Dies mag am unterschiedlichen und unübersichtlichen Landesrecht liegen, das u. a. an der unterschiedlichen Praxis der einzelnen Bundesländer im Gründungsverfahren deutlich wird. Und dieser durch unterschiedliches Landesrecht geprägte «Dschungel» wird noch undurchdringlicher, wenn man diejenigen Erscheinungsformen in die Betrachtung einbezieht, die sich für Stiftungen im Unternehmensverbund ergeben, wenn etwa zum Vermögen der Stiftung die Beteiligung an mehreren Gesellschaften gehört, wenn vielleicht der Stiftungsvorstand diese mehreren Unternehmen noch koordinieren und einer gemeinsamen Zielsetzung zuführen will. Diese Arbeit bringt Licht in das Dunkel unternehmensverbundener Stiftungen, insbesondere für Fälle, in denen die Stiftung in einen Unterordnungs-Konzern eingegliedert ist.