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Reform der deutschen Konzernertragsbesteuerung

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Die deutsche Konzernertragsbesteuerung folgt gegenwärtig keinem einheitlichen, in sich geschlossenen Konzept. Steuerartenspezifisch differenzierte Organschaftsregelungen treten neben die eigenständige Besteuerung von rechtlich selbständigen, aber wirtschaftlich unselbständigen Teileinheiten des Konzerns. Darüber hinaus unterscheidet sich die Besteuerung grenzüberschreitender Konzerne erheblich von denen rein nationaler Konzerne - ein gerade vor den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes fragwürdiger Zustand, wenn damit Benachteiligungen der grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeit verbunden sind. Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Arbeit die Frage aufgegriffen, wie eine deutsche Konzernertragsbesteuerung ausgestaltet sein sollte, die die Konzernunternehmung als Beurteilungseinheit versteht und neben den nationalen steuerlichen Gestaltungszielen der Unternehmensbesteuerung auch den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes genügt. Dabei wird die Steuerhoheit Deutschlands im Europäischen Binnenmarkt nicht in Frage gestellt. Kennzeichnend für die Arbeit ist die Systematisierung von Konzernstrukturen in Abhängigkeit von ertragsteuerlich relevanten Eigenschaften, indem der Rose'sche Gedanke der betriebswirtschaftlichen Eigenschaftsfelder von Rechtsformen auf den Konzernsachverhalt übertragen wird. Anhand der beiden Kriterien „Haftungsseparation“ und „Existenz außenstehender Gesellschafter“ werden vier Konzerntypen entwickelt. Durch die Bezugnahme auf diese vier Konzerntypen gelingt es, losgelöst von der im einzelnen sehr unterschiedlichen Konzernstruktur, in umfassender Weise Anforderungen an eine binnenmarkttaugliche Konzernertragsbesteuerung zu generieren, Defizite der bestehenden Rechtslage plastisch zu verdeutlichen und die materiellen Regelungen des Reformvorschlages zu begründen.

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1997

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