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Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und seine Kompetenzen bei der Verfolgung von Insidergeschäften

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Mit Erlaß des Wertpapierhandelsgesetzes Mitte 1994 wurde Insiderhandel in Deutschland erstmals gesetzlich verboten und die Aufsicht über den Wertpapierhandel neu strukturiert. Die Durchsetzung des Insiderhandelsverbotes wurde im wesentlichen dem - neu errichteten - Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel übertragen. Die neue Aufsichtsstruktur ist als mißglückt abzulehnen. Die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehenden Eingriffsbefugnisse sind mit dem Grundgesetz teilweise nur in verfassungskonform einschränkender Auslegung vereinbar. Die Ermittlungsmöglichkeiten des Bundesaufsichtsamts gewährleisten die Aufklärung von Insiderhandel.

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1999

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