Die Organisation des regionalisierten öffentlichen Personennahverkehrs
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1996 wurde der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland reformiert. Regionalisierung heisst das Schlagwort, das eine bessere Verkehrsbedienung und mehr Kostenbewusstsein im ÖPNV zu bringen versprach. Kernstück der Regionalisierung ist die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung auf regionaler Ebene. Zuständig für Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV sind deshalb die Länder bzw. regionale Gebietskörperschaften wie Landkreise, kreisfreie Städte und zum Teil auch grössere Gemeinden. Die Herausforderung der Regionalisierung für die staatlichen Augabenträger besteht darin, mehr Marktorientierung zu beweisen, dabei aber eine grundliegende, gemeinwirtschaftliche Ausrichtung wie z. B. Verkehrserschliessung der Fläche oder Sondertarife für bestimmte Bevölkerungsgruppen, nicht komplett zu negieren. Noch ist der Prozess der Regionalisierung ein gutes Stück davon entfernt, diesen Balanceakt erfolgreich zu halten: Die Zahl öffentlicher Ausschreibungen von Buskonzessionen ist noch gering, der Zuschussbedarf an öffentlichen Geldern ist nach wie vor hoch, die Fahrgäste sind mit der Leistungserbringung häufig unzufrieden. Die Entwicklung eines leistungsstarken und finanzierbaren ÖPNV ist jedoch möglich, wenn die Potentiale der Regionalisierung stärker als bisher ausgeschöpft werden. Speziell entwickelte Organisationsprofile für die Aufgaben-, Verkehrs-, Unternehmens- und Infrastrukturorganisation zeigen Entwicklungschancen des ÖPNV auf. Sie fordern eine Stärkung des Dezentralisierungsgedankens, die Reorganisation von Nahverkehrsunternehmen, die Nutzung diverser Kooperationsformen sowie die verstärkte Einbeziehung privaten Know-hows.