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Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft auf der Grundlage der Richtlinie über Europäische Betriebsräte

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„Heureka! Es ist so weit, wahrlich: Es ist gelungen!“ Wenn Juristen derart ins Schwärmen geraten und offen von einer „Sensation“ oder gar von einem „Wunder“ sprechen, muss etwas wirklich Großes vollbracht sein. Und tatsächlich: Gut ein halbes Jahrhundert lang währte die Diskussion um eine zu schaffende Aktiengesellschaft europäischen Zuschnitts. Nun, seit dem 8. Oktober 2001, gibt es die „Societas Europaea“, kurz SE, zumindest auf dem Papier. Bis zum 8. Oktober 2004 müssen die Mitgliedstaaten die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben. Gerade im Zeichen zunehmender Globalisierung ist diese Gesellschaftsform für europaweit tätige Unternehmen eine attraktive Alternative zur heute noch nötigen Gründung einzelner nationaler Tochtergesellschaften. Nach einer Schätzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit liegen die Kosteneinsparungen für innerhalb der Gemeinschaft tätige Unternehmen nach Annahme des SE-Statuts bei bis zu 30 Milliarden US-Dollar jährlich. Von der Wirtschaft war das Projekt daher immer nachhaltig eingefordert worden. Die Gründung einer SE bietet folgende Vorteile: International tätige Unternehmen müssen in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr Tochtergesellschaften gründen. Statt bisher im Extremfall das Recht aller EU-Mitgliedstaaten beachten zu müssen, regelt sich die SE nur nach dem Recht des Sitzstaates. Die bisher erforderlichen Mutter-Tochter-Netzkonstruktionen mit zusätzlichen Management-Ebenen und damit verbundenen direkten Kosten fallen weg. Die Effizienz wird indirekt erhöht. Entscheidungsprozesse und –wege werden kürzer. Unternehmen sind in der Rechtsform der SE innerhalb der EU „mobiler“. Bei Umzug in einen anderen Mitgliedstaat ist nicht mehr eine aufwendige und kostspielige Auflösung und Neugründung erforderlich. Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind derzeit nur über komplizierte und kostspielige juristische Hilfskonstruktionen möglich. Die SE ist auch eine geeignete Rechtsform für grenzüberschreitende Projekte, die mit Privatkapital finanziert werden (z. B. in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energie, Telekommunikation usw.). Die Umstrukturierung eines bestehenden Unternehmens (z. B. nach Branchen, Produktlinien oder geographischen Gesichtspunkten) in der jeweiligen Form einer SE ermöglicht eine effizientere, kostengünstigere Geschäftsführung. Die SE ist das adäquate Rechtsinstrument für den Zugang zu den Kapitalmärkten im Zeitalter der Wirtschafts- und Währungsunion. „Europäische“ Marken senken die psychologische Hemmschwelle des Verbrauchers, ein Produkt aus einem anderen Mitgliedstaat zu erwerben. Auch der Zusammenschluss großer geschichtsträchtiger Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten ist in der neuen Rechtsform der SE psychologisch erleichtert. Nachteile gegenüber amerikanischen und asiatischen Unternehmen wegen der komplexen und wenig flexiblen Rechtssituation in Europa werden ausgeglichen. Die Abwanderung von Unternehmen aus der EU wird verringert. Insgesamt wird die Wettbewerbsfähigkeit des einzelnen Unternehmens und der europäischen Wirtschaft erhöht.

Parameter

ISBN
9783936749472

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Buchvariante

2003

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