Aufklärungs- und Behandlungsfehler bei der Sectio caesarea
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Die Geburtshilfe zählt mit zu den schadensträchtigsten Fächern in der Medizin, so dass sie erwartungsgemäß auch im Arzthaftungsrecht einen breiten Raum einnimmt. Besondere Probleme bereitet dabei die Tatsache, dass in der Geburtshilfe sowohl die Interessen der Gebärenden als auch die Interessen des Kindes zu berücksichtigen sind. Hier ergeben sich insbesondere bei der Frage, ob eine Sectio oder eine Vaginalgeburt durchgeführt werden soll, gegenläufige Risiken, die gegeneinander abzuwägen sind. Da Arzthaftungsrecht im wesentlichen Rechtsprechungsrecht ist, wurden in der vorliegenden Arbeit - nach einer kurzen Einführung in die medizinischen und juristischen Grundlagen des Themas - die juristischen Entscheidungen analysiert, die sich mit Aufklärungs- und Behandlungsfehlern bei der Schnittentbindung beschäftigen. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass es eine häufige Fehlerquelle bei der Geburtsbetreuung darstellt, die Entscheidung zur Sectio nicht oder zu spät getroffen zu haben. Bleibende und haftungsrechtlich „teure“ Folge solcher Behandlungsfehler sind oftmals gravierende Schädigungen des neugeborenen Kindes. Des weiteren konnte festgestellt werden, dass häufig die aus dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter resultierende Aufklärungspflicht hinsichtlich der Frage Vaginalgeburt oder Sectio, wenn diese als ernsthafte Alternative in Betracht kommt, verletzt wird. Auch hieraus können sich haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben. Intention der Arbeit war es, insbesondere Gynäkologen und Geburtshelfern mit Blick auf die Haftungslage die zukünftige Entscheidung zu einem rascheren Vorgehen mittels Sectio zu erleichtern und dieses Vorgehen gegebenenfalls auch gegenüber Vorgesetzten und Krankenhausleitungen trotz noch immer entgegenstehender klinikinterner Qualitätsindikatoren rechtfertigen zu können. Die bei vielen Geburtshelfern offenbar immer noch vorherrschende Scheu vor einer zu frühen oder nicht indizierten Sectio sowie der letztendlich fatale Wettlauf der Kliniken um eine möglichst geringe Sectio-Rate ist angesichts des immer niedriger werdenden Operationsrisikos der Sectio nicht mehr nachvollziehbar. Unschuldige Opfer dieser Entwicklung sind viele schwer- und schwerstbehindert geborene Kinder.