Der genetische Fingerabdruck zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren
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Nachdem sich die DNA-Analyse als zuverlässige Methode zur Individualidentifizierung in anhängigen Strafverfahren etabliert hatte, schuf der Gesetzgeber 1998 mit dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) spezielle Regelungen zur Entnahme und molekular-genetischen Untersuchung von Körperzellen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren: § 81g StPO und § 2 DNA-IFG. Beide Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit bei der vorsorglichen Anfertigung »genetischer Fingerabdrücke« gewahrt bleiben. Diesem Anspruch werden sie in der Rechtspraxis nicht immer gerecht. Tatsächlich bereitet ihre Auslegung und Anwendung den Gerichten Schwierigkeiten. Für Betroffene ist nur schwer vorhersehbar, unter welchen Voraussetzungen sie im Interesse einer effektiven Strafverfolgung zur Preisgabe ihrer genetischen Individualität verpflichtet sind. Ziel dieser Untersuchung ist es, die materiellen und formellen Anordnungsvoraussetzungen der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren zu konkretisieren, um so einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit zu leisten.