Das Untersuchungsverweigerungsrecht aus § 81 c Abs. 3 StPO als Beweiserhebungsverbot
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Die körperliche Untersuchung erscheint angesichts der Vielzahl neuer moderner Ermittlungsmethoden, die in der letzten Zeit Eingang in das Strafprozessrecht gefunden haben, als Aufklärungstechnik fast schon antiquiert. Trotzdem ist die rechtliche Konstruktion dieses Zwangsmittels und die Anerkennung und Ausgestaltung von Mitwirkungsverweigerungsrechten nach wie vor aktuell. Die Autorin legt im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem persönlichen und dem gegenständlichen Anwendungsbereich des Untersuchungsverweigerungsrechtes dar, dass es auch im Rahmen dieses «klassischen» Themas offene Streitigkeiten gibt, die von einer Lösung weit entfernt sind. Außerdem zeigt die Autorin thematische Details auf, zu denen in der Rechtsprechung und Literatur keine oder fast keine Stellungnahmen zu finden sind. Innerhalb der Auseinandersetzung mit den dargestellten Problemkreisen ist die Autorin stets bemüht, die Rechte der Zeugen unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze zu bestimmen.