Der Vertragsgerichtsstand nach dem Protokoll von Buenos Aires
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Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires über die internationale Zuständigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikation des Erfüllungsortgerichtsstandes des EuGVÜ sowie einen neuartigen Klägergerichtsstand vor. Letzterer ist eröffnet, wenn der Kläger nachweist, dass er seine Leistung erbracht hat. Zunächst stellt der Verfasser die Vertragsgerichtsstände der autonomen Rechte der Mercosurstaaten und des EuGVÜ dar. Hauptanliegen der Arbeit ist die sodann erfolgende Auslegung der genannten Gerichtsstände des PBA. Schließlich stellt der Autor diesen Gerichtsständen vergleichend den Erfüllungsortgerichtsstand der EuGVO gegenüber. Der Vergleich ergibt, dass die Modifikation des Erfüllungsortgerichtsstandes des EuGVÜ in der EuGVO interessengerechter ist als im PBA. Der Klägergerichtsstand des PBA stellt nach Auffassung des Autors eine sinnvolle Ergänzung eines Erfüllungsortgerichtsstandes dar.