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Die Widerspiegelung eines stadttauglichen Hundetypus in den Hundehalterverordnungen der Bundesländer

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Der Hund, das älteste Haustier des Menschen, wurde vor etwa 15.000 Jahren domestiziert. Er wurde hauptsächlich als Helfer bei der Jagd oder als Wachhund für Hof und Vieh genutzt. Auch heute werden viele Hunde noch zu Gebrauchzwecken gehalten, zum Beispiel als Polizei-, Lawinen-, Blindenführhunde. Allerdings verschiebt sich die Motivation zur Haltung von Hunden immer mehr in den „familiären Bereich.“ Oft genannte Gründe sind: Tierliebe, Freund des Menschen, Familienhund oder Angst vor dem Alleinsein. Die Rassenvielfalt ist groß, weil seit Beginn der Domestikation eine Selektion auf gewünschte Wesensmerkmale stattfand. Waren das zunächst Eigenschaften, die den Hund für den beabsichtigten Gebrauchszweck wie z. B. Jagd, Herdenbegleitung oder als Wachhund geeignet machten, wurde in den letzen einhundert Jahren im Zusammenhang mit der Bindung des Hundes an die Familie und die Eingliederung in die häusliche Lebensgemeinschaft zunehmend sein äußeres Erscheinungsbild verändert. In den letzten zwei Jahrzehnten entstand der Eindruck, dass die mit einer allgemeinen Urbanisierung im Zusammenhang stehende Veränderung im Zusammenleben von Mensch und Hund zu einer Häufung von Beißzwischenfällen mit Hunden führte, welche die Öffentlichkeit zunehmend beunruhigte. Darauf reagierten die Verordnungsgeber der einzelnen Bundesländer mit Hundehalteverordnungen. Ursprünglich hatten zwölf Bundesländer eine Hundehalteverordnung erlassen. Durch die Beißvorfälle im Frühjahr 2000 erließen jedoch alle Bundesländer, teilweise kurzfristig, neue oder überarbeitete, d. h. verschärfte Hundeverordnungen. Heute existieren in allen 16 Bundesländer Verordnungen zur Verhütung der Gefahren, die sich aus der Haltung gefährlicher Hunde ergeben können. Diese Verordnungen der Bundesländer variieren im Ausmaß der Verpflichtungen und Sanktionen teilweise stark für die betroffenen Hunde und deren Halter. Eine einheitliche Verordnung gibt es nicht. Da die meisten Unfälle an dicht besiedelten Orten stattfinden, stellt sich die Frage, ob es einen Hundetyp gibt, der geeignet erscheint, in der dinglichen und sozialen Umwelt einer Großstadt zusammen mit seinem Halter und den anderen Menschen zu leben, und ob die Haltung eines solchen Hundetyps durch die verschiedenen Hundehalteverordnungen gefördert wird. Hierauf soll die vorliegende Arbeit eine Antwort geben. Zur Klärung dieser Frage wurden die Verordnungen in Hinsicht einer möglichen Förderung eines großstadttauglichen Hundetypus durchleuchtet. Zusätzlich wurde ein Fragebogen entwickelt, mit dem 1000 Bürger der Stadt Berlin über ihre Einstellung und Ängste gegenüber Hunden befragt wurden. Da eine tödliche Beißattacke zweier Staffordshire Terrier auf einen Schuljungen in Hamburg in den Zeitraum der Befragung fiel, wurden 800 Personen, die vor dem Unfall interviewt wurden mit den 200 Personen nach dem Unfall verglichen, um eventuelle Meinungsveränderungen aufzuzeigen.

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ISBN
9783898206662

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2003

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