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Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer
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Die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen müssen bei Prüfungen zum Abschluss der dualen Ausbildung berücksichtigt werden. Dies schreiben Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung gleichermaßen vor. Daher wurden besondere Regelungen geschaffen, etwa für die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie z. B. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern für hörbehinderte Menschen. Das vorliegende Handbuch stellt eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, mit denen behinderungsbedingte Benachteiligungen im Prüfungsgeschehen kompensiert werden können.
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