Anwendbares Urheberrecht im Internet
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Für das Urheberrecht wie auch das Leistungsschutzrecht gelten vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung sowie der gewandelten sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände und Märkte geänderte Ausgangsbedingungen. Vor allen Dingen das technisch und gesellschaftlich in massgeblichem Umfang auf mehrstaatliche Wirkung angelegte Medium Internet wirft dabei die Frage nach der angemessenen Handhabung des internationalen Privatrechts, des internationalen Urheber- und Leistungsschutzrechts für mehrstaatliche Verwertungs- und Verletzungsvorgänge auf. Dessen Ausgestaltung erfolgte zu einer Zeit, zu der eine entsprechende Intensität internationaler urheberrechtlicher Vorgänge nicht absehbar war. Die praktischen Probleme bei der Bestimmung des auf internationale Verwertungs- und Verletzungsvorgänge im Internet anwendbaren materiellen Urheber- und Leistungsschutzrechts liegen insbesondere in der Unverträglichkeit zwischen der nach herrschender Auffassung vertretenen territorialen Begrenzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte und dem grenzenlosen und internationalen Anwendungsfeld des Internet begründet. Die Arbeit zeigt praktische Probleme und zugleich praktikable Lösungswege bei der Bestimmung des im Einzelfall auf internationale Verwertungs- und Verletzungsvorgänge anwendbaren materiellen Urheber- und Leistungsschutzrechts auf. Dabei offenbart sich, dass die Antwort auf die Frage nach dem im Einzelfall anzuwendenden Recht eng damit verbunden ist, inwieweit Urhebern, Leistungsschutzberechtigten sowie anderen Rechteinhabern im Kontext der neuen Medien eine angemessene Rechtszuordnung und ein effektiver Schutz gewährleistet ist und inwieweit Verwerter und Nutzer einen kollisionsrechtlichen Rechtsrahmen vorfinden, der einen möglichst unbehinderten und effizienten Einsatz der neuen Medien erlaubt. Auf die Praktikabilität und Angemessenheit der internationalprivatrechtlichen Rechtsanwendungsregel für das Urheber- und Leistungsschutzrecht von massgeblichem Einfluss ist deren Zusammenspiel mit den auf den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) zurückgehenden aktuellen Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes an die Ausgangsbedingungen der neuen Medien.