Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
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Im Rahmen des am 14. Juli 1933 erlassenen ›Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‹ wurden in der Zeit des Nationalsozialismus auch im bayerischen Schwaben viele Menschen – meist gegen ihren Willen – unfruchtbar gemacht. Ausgehend von den ausschlaggebenden Faktoren, die zum Erlass des Gesetzes führten, zeigt die Untersuchung auf, wie die umfängliche erbbiologische Erfassung gehandhabt wurde und wie damit sowohl der Kreis der Opfer bestimmt als auch die Umsetzung der Gesetzesmaßnahmen geprägt wurde. Im Vergleich der Tätigkeit der beiden Erbgesundheitsgerichte Günzburg und Kempten, die über die Zwangssterilisationen befanden, werden regionalspezifische Aspekte der Erbgesundheitsgerichtsverfahren sichtbar. Gleichzeitig kann anhand der Vorgänge gezeigt werden, dass die Argumentationen häufig nicht nur dem medizinischen Bereich entstammten