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Selbstregulierte Streitlösung für deutsche Domains

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Die Konfliktlösung bei Domain-Namen in Deutschland ist in erster Linie den Gerichten überlassen. Die denkbaren Ansprüche sind auf Unterlassung und Schadensersatz beschränkt. ICANN und einige europäische Vergabestellen haben dagegen mittlerweile gezeigt, dass ein Domain-Streit auch zeitnah entschieden und im Erfolgsfall durch Übertragung der Domain beendet werden kann. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Arbeit einen detaillierten Vorschlag für eine außergerichtliche Streitlösung für die deutschen Domain-Namen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Einordnung der notwendigen selbstregulativen Möglichkeiten, die die private Domain-Vergabe durch die DENIC ohnehin bereits eröffnet, in das System staatlicher Regulierung. Am Ende der Untersuchung steht ein konkreter Regelungsvorschlag.

Buchvariante

2005, paperback

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