Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
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Seit 2004 steht den Mitgliedstaaten der EU erstmals eine europäische supranationale Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zur Verfügung. Diese Europäische Aktiengesellschaft trägt die Bezeichnung SE für „societas europaea“. Doch nachdem für den Europäischen Gesetzgeber die Arbeit erledigt ist, beginnt sie nun erst für die nationalen Gesetzgeber, denn der Europäische Gesetzgeber lieferte mit der SEVO und der SE-RL lediglich einen „Rohbau“ einer Europäischen Aktiengesellschaft. Die SEVO enthält zahlreiche Verweise auf das jeweilige nationale Recht, in dem die SE ihren Sitz hat, und ermächtigt die nationalen Gesetzgeber für viele Bereiche, eigene Regelungen die SE betreffend zu schaffen. Eine große Aufgabe für den deutschen Gesetzgeber wird es sein, die SE-RL zur Beteiligung der Arbeitnehmer in nationales Recht zu transformieren. Diese Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der SE-RL und deren Umsetzung in nationales Recht und konzentriert sich dabei auf die Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der SE. Der Autor geht zunächst auf die Unternehmensverfassung und die Mitbestimmung in Deutschland und Europa ein. Anschließend erfolgt ein Überblick über die Unternehmensverfassung und die rechtliche Ausgestaltung der Mitbestimmung in drei ausgewählten Mitgliedstaaten der EU. Damit wird exemplarisch verdeutlicht, von welchen unterschiedlichen Ausgangspunkten aus die Mitgliedstaaten in die Debatte über die SE und die in ihr stattfindende Mitbestimmung eintraten. Es folgt eine Darstellung der historischen Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Hinblick auf die Mitbestimmung. Ein erster Hauptteil der Analyse stellt die gesellschaftsrechtlichen Grundzüge der SE nach der SE-VO dar. Die Ausführungen beschränken sich nicht auf die SE-VO, sondern beziehen auch die Entwürfe eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) mit ein, welche von den Bundesministerien für Justiz sowie Wirtschaft und Arbeit gemeinsam vorgelegt worden sind. Insbesondere wird dort auf die monistische Unternehmensverfassung einer SE eingegangen. Im zweiten Hauptteil erfolgt eine Darstellung der SE-RL hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt in der dort verankerten Verhandlungslösung zum Beschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. Hierbei erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung mit dem besonderen Verhandlungsgremium als dem zentralen Organ der Arbeitnehmer für einen Beschluss über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE und das System der Verhandlungen zwischen dem besonderen Verhandlungsgremium und den Leitungsorganen der an der Gründung beteiligten Gesellschaften wird analysiert. In einem weiteren Teil werden Fragen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer monistischen SE mit Sitz in Deutschland behandelt. Einfluss in die Analyse finden hier insbesondere die Regelungen des DiskE und des Referentenentwurfs der federführenden Bundesministerien. Den Schwerpunkt bilden die Probleme, welche sich dem deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der SE-RL im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des auf dualistische Kapitalgesellschaften zugeschnittenen deutschen Mitbestimmungssystems auf eine monistisch strukturierte SE stellen. Im abschließenden Teil werden die getroffenen Aussagen thesenartig zusammengefasst, und die in der SE-RL gefundene Lösung der Mitbestimmungsfrage wird einer allgemeinen Bewertung und Kritik unterzogen.