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Grenzen der Befugnisse des Insolvenzverwalters bei der Gesamtanspruchsliquidation nach §§ 92, 93 InsO

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Die Arbeit befasst sich mit den Kompetenzen des Insolvenzverwalters bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage von §§ 92, 93 Insolvenzordnung. Das Reformgesetz trifft auf eine große Erwartungshaltung bei allen Beteiligten am Insolvenzverfahren, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten zur Masseanreicherung und hieraus folgender vereinfachter Verfahrenseröffnung. Aufgezeigt wird, dass die kumulierte Geltendmachung von Gläubigeransprüchen durch den Insolvenzverwalter nur dann ein taugliches Instrument ist, wenn eine extensive Auslegung des Gesetzeswortlautes vorgenommen wird. Im Hinblick auf die wichtige Problematik der sog. Neugläubigeransprüche im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung wird die Forderung an den Gesetzgeber formuliert, den Tatbestand des § 92 InsO zu erweitern. Zentrale Punkte der Arbeit sind daher in Schlagworten: Anspruchsbündelung Neugläubigeransprüche Insolvenzverwalter.

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2005

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