Mobilfunkanlagen
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Wolf R. Herkner Mobilfunkanlagen - Rechte der Nachbarn und Kommunen 2007. 2. Auflage. 264 Seiten. Preis 54,00 Euro. ISBN 978-3-938807-41-5. Rhombos-Verlag, Berlin. Streitfall Mobilfunk: Der engmaschige Netzausbau erregt weiterhin die Gemüter, vor allem im Wohnumfeld überraschend errichteter Basisstationen. In der Anwohnerschaft fürchtet man Gesundheitsschäden durch „Elektrosmog“, Verschandelung des Orts- und Landschaftsbilds und merkantile Wertminderung der eigenen Immobilien. Deshalb schließt man sich zu Bürgerinitiativen zusammen und/oder zieht vor Gericht, doch haben solche Nachbarbegehren bisher nur vereinzelt Erfolg. Infolgedessen werden die Gemeinden in Anspruch genommen, jedenfalls sensible Bereiche möglichst „anlagenfrei“ zu halten. Am sog. runden Tisch mit den Betreibern, die von ihrer Standortwahl kaum abrücken, mißlingt dies regelmäßig. Bauleitplanerischen Maßnahmen gegen „Antennenwildwuchs“ hefteten die Verwaltungsrichter aber schon wiederholt den Makel unzulässiger Negativplanung an. Umsomehr gilt es, für künftiges Vorgehen in Gesetz und Rechtsprechung Schwächen auszumachen, wozu dieses Buch einen Beitrag leisten soll. Aufgezeigt wird u. a., daß es einen öffentlichen Mobilfunkversorgungsauftrag und für UMTS-Dienste aller Werbung zum Trotz einen Markt immer noch nicht gibt, wohl aber wissenschaftliche Hinweise auf pathologische Effekte unterhalb der seit 1997 in Kraft stehenden Grenzwerte. Risikovorsorge ist daher geboten. Eine kritische Auseinandersetzung mit den rechtlichen und auch politischen Hintergründen der Mobilfunkexpansion. Aus dem Inhalt: Technischer Rahmen des Mobilfunks - Stellung und Rechte betroffener Anwohner: Verfahrensfragen; Baugenehmigung; Bauplanungsrecht (vor allem Rücksichtnahmegebot); Einvernehmen; Bauordnungsrecht; Immissionsschutz; Naturschutz; Denkmalschutz; zivilrechtliche Ansprüche (u. a. auf Beseitigung und Entschädigung) - Handlungsspielraum der Gemeinde: Abstimmungsverfahren; Instrumente planerischer Steuerung - Anhang: Texte u. a. der 26. BlmSchV und „Selbstverpflichtungen“.