Luftwaffenhelfer zwischen Schule, Luftkrieg und HJ
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Den meisten Menschen der Gegenwart ist der geschichtliche und politische Hintergrund des Kriegseinsatzes der Luftwaffenhelfer zwischen 1943 und 1945 kaum oder nur sehr vage bekannt. Die Mehrzahl der heute Lebenden war damals noch nicht geboren. Noch weniger kennt man die politisch-soziologischen Meinungen, die psychische Verfassung oder das damalige Lebensgefühl dieser „Luftwaffenhelfer-Generation“. Dieser Bericht war ursprünglich zur Erinnerung für die überlebenden 21 Schüler einer Oberschule geplant, die über ein Jahr „Kriegshilfsdienst“ in einer Flak-Batterie in Nürnberg leisten mussten. Beim Studium der Literatur über Luftwaffenhelfer und den Luftkrieg fand ich eine Fülle interessanter, aber mir und wohl den meisten heutigen Menschen kaum bekannter Tatsachen. Manche Fakten aus der Zeit vor nun über 60 Jahren stellten sich in überraschend neuem Licht dar. Nur zwei der ermittelten Tatsachen, die dieses Buch u. a. behandelt:1. Der Beginn des Luftkrieges gegen die Zivilbevölkerung kann exakt auf den 11. Mai 1940 datiert werden. An diesem Tag fasste die britische Regierung unter Premier Winston Churchill offiziell den Beschluss, den Luftkrieg auf die deutsche Zivilbevölkerung auszudehnen. Noch in der Nacht zum 12. Mai 1940 erfolgte daraufhin der erste vorsätzliche Luftangriff von 35 britischen Bombern in Westdeutschland, u. a. auf die Stadt Mönchengladbach.2. Die auch heute noch in allen Medien vertretene Meinung, Deutschland habe den Luftkrieg gegen die Zivilbevölkerung mit den Luftangriffen auf Warschau 1939 bzw. Rotterdam 1940 begonnen, ist falsch. Beide Städte galten nach internationalem Kriegsrecht als „Festungen“, weil sie, trotz mehrfacher Aufforderung zu kapitulieren, weiterhin militärisch verteidigt wurden. Nach internationalem Kriegsrecht durften sie deshalb (im Gegensatz zu einer „offenen Stadt“) mit allen militärischen Mitteln bekämpft werden. Juristisch verbindlich war dieses Kriegsrecht im Jahr 1907 von allen europäischen und amerikanischen Staaten in der „IV. Haager Landkriegsordnung“ protokolliert worden. Sie ist auch heute noch völkerrechtlich gültig.