Politische Steuerungsprozesse im Politikfeld Gesundheit
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Mit dem „Gesundheitsstrukturgesetz“ von 1992 wurden im deutschen System der gesetzlichen Krankenkassen zwei entscheidende Änderungen vorgenommen. Alle Versicherungspflichtigen erhielten ab 1996 die volle Wahlfreiheit bei der Auswahl ihrer gesetzlichen Krankenkasse und zur Ermöglichung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Kassen wurde im Vorfeld der Wahlfreiheit ein sogenannter Risikostrukturausgleich zwischen ihnen eingeführt. Da die Steuerung des Gesundheitswesens im wesentlichen auf einer sektoralen Konzertierung der Krankenkassen und Leistungserbringer beruht, wird die Wirkung der Einführung der Krankenkassenwahlfreiheit und des Risikostrukturausgleichs auf eines dieser korporatistischen Gremien untersucht. Als Beispiel dient der „Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen“, dessen offizieller Name inzwischen in „Gemeinsamer Bundesausschuss: Vertragsärztliche Versorgung“ geändert wurde. Am Ende der Analyse stellt sich heraus, dass die Einführung des regulierten Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen als ein Steuerungsmisserfolg zu bewerten ist. Zwar wurde auf Krankenkassenseite ein größeres Interesse an Wirtschaftlichkeit erzeugt, allerdings können sich diese Interessen aufgrund der Verhandlungssituation im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nicht durchsetzen. Die Ergebnisse zu den Interessen der Krankenkassen basieren auf einer quantitativen Inhaltsanalyse von Verbandszeitschriften und das Ergebnis zur Verhandlungssituation im Bundesausschuss beruht auf einer spieltheoretischen Betrachtung der strategischen Aufstellung der Krankenkassen und Leistungserbringer.