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Der versicherungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Deregulierung und Diskriminierung

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Das schwierige Verhältnis von versicherungstechnischer Gerechtigkeit, wettbewerblicher Freiheit und versicherungsexterner Zielerreichung findet seit Kurzem wieder erhöhte Aufmerksamkeit. Auslöser dafür ist die am 13. Dezember 2004 erlassene europäische „Gender-Richtlinie“ und deren Umsetzung durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“. Einen Gegenpol dazu bildet die im Jahre 1994 weitgehend abgeschlossene Deregulierung des europäischen und deutschen Versicherungsmarktes, deren Wirkungen nach wie vor Teil der versicherungswissenschaftlichen Diskussion sind. Innerhalb dieses Spannungsverhältnisses steht die Frage nach der Existenz eines allgemeinen versicherungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, die schon seit Jahrzehnten die Versicherungswissenschaft bewegt. Die Arbeit klärt, ob generell Versicherer rechtlich verpflichtet sind, Versicherungsnehmer bei gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Prämien und Leistungen gleich zu behandeln. Der Autor befasst sich mit den Wurzeln der Idee eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und würdigt vor diesem Hintergrund die Einflüsse und Änderungen durch die Deregulierung des Versicherungswesens. Außerdem verdeutlicht er das Spannungsverhältnis zwischen versicherungstechnischer Gleichbehandlung und der jüngsten, von dem Ziel der „Antidiskriminierung“ geprägten, Gesetzgebung und Rechtsprechung. So wird auch der Einfluss des kürzlich in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes untersucht.

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2007

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