Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten
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Der Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten kommt in der Besteuerungspraxis eine besondere Bedeutung zu. Kreditinstitute erbringen im Wesentlichen umsatzsteuerfreie Bankleistungen. Für Eingangsleistungen, die diesen steuerfreien Umsätzen zugeordnet werden können, ist die Vorsteuer insoweit nicht abzugsfähig und damit ein Kostenbestandteil. Auf der anderen Seite erbringen Kreditinstitute aber auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Für mit solchen Umsätzen in Zusammenhang stehende Eingangsleistungen können die Vorsteuerbeträge in voller Höhe geltend gemacht werden. Für eine bedeutende Menge an Eingangsleistungen, die ein Kreditinstitut bezieht, kann jedoch keine eindeutige Zuordnung zu umsatzsteuerfreien oder –pflichtigen Umsätzen getroffen werden. Für diese Fälle sieht das Umsatzsteuergesetz eine sachgerechte Schätzung des Vorsteuerabzugs vor. Eine solche Schätzung stellt auch der durch die Finanzverwaltung entwickelte so genannte „Bankenschlüssel“ dar. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis der umsatzsteuerfreien zu den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen eines Kreditinstituts. Da ein solcher anteiliger Vorsteuerabzug die Kosten unmittelbar senkt, ist die Anwendung, die Ermittlung sowie die Optimierung des Bankenschlüssels für ein Kreditinstitut von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Jedoch bestehen bezüglich der Ermittlung des Bankenschlüssels einige nicht abschließend geklärte Zweifelsfragen, die grundlegende Auswirkungen auf die Höhe des Bankenschlüssels und somit auch auf die Höhe des Vorsteuerabzugs haben. Weiterhin eröffnet die Anwendung des Bankenschlüssels erhebliches Optimierungspotential im Hinblick auf den Vorsteuerabzug, indem zum einen der Bankenschlüssel selbst und zum anderen die Möglichkeiten des Umsatzsteuergesetzes ausgenutzt werden, wie beispielsweise die Option zur Umsatzsteuerpflicht. Die vorliegende Arbeit erläutert die Möglichkeiten der Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten. Weiterhin stellt die vorliegende Arbeit die Ermittlung des Bankenschlüssels dar und diskutiert u. a. die sich ergebenden Zweifelsfragen und zeigt Optimierungsmöglichkeiten in der Besteuerungspraxis auf.