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Der räuberische Aktionär - eine schwindende Bedrohung?

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Das Problem rechtsmissbräuchlicher Anfechtungsklagen, die bei den betroffenen Aktiengesellschaften zu erheblichen Schäden wegen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführter Hauptversammlungsbeschlüsse führen können, beschäftigt Gesetzgebung, Schrifttum und Rechtsprechung mit wechselnder Intensität seit Langem. Da die rechtlichen Möglichkeiten zur effektiven Bekämpfung nicht ausreichten oder jedenfalls nicht hinreichend genutzt wurden, soll nunmehr durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) die missbräuchliche Ausnutzung des Anfechtungsrechts unterbunden werden. So können z. B. bewertungsbezogene Informationsmängel die Wirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses nicht mehr beeinträchtigen, weil sie in einem Spruchverfahren zu überprüfen sind. Durch ein Freigabeverfahren wird die Eintragung eines Hauptversammlungsbeschlusses vor Abschluss eines Anfechtungsrechtsstreits ermöglicht und damit räuberischen Aktionären ein Druckmittel genommen. Einige Regelungen des UMAG, so hinsichtlich der Beschränkung des Fragerechts und der Erweiterung des Auskunftsverweigerungsrechts des Vorstands, erscheinen vom Ansatz her zwar sinnvoll, können aber zu einer Zunahme von Anfechtungsklagen wegen angeblich ungerechtfertiger Beschränkung des Fragerechts führen; sie werfen z. T. neue Probleme auf, zumal sie auch die Rechte der übrigen nicht missbräuchlich handelnden Aktionäre erheblich einschränken. Die Arbeit ist zugleich ein Appell, bei der bereits beabsichtigten Überprüfung der durch das UMAG geschaffenen Vorschriften die hier vorgeschlagenen Regelungen aufzugreifen.

Buchvariante

2007, paperback

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