Verbraucherprivatrecht
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Was ist „Verbraucherprivatrecht“? Das sog. Verbraucherprivatrecht trifft Regelungen über Rechtsverhältnisse, die bei einem Zusammentreffen von „schutzbedürftigem“ Verbraucher und „mächtigem“ Unternehmer entstehen und durch eine Ungleichgewichtslage der Vertragsparteien gekennzeichnet sind. Diese Regelungen des BGB und bestimmter Sondergesetze folgen gemeinsamen Prinzipien, welche in die privatrechtliche Dogmatik eingebettet und auch in einem europarechtlichen Kontext zu betrachten sind. Der Inhalt: Dieser Grundriss erläutert zunächst anschaulich die allgemeinen verbraucherprivatrechtlichen Vorschriften wie die Definition der Parteien „Unternehmer“ und „Verbraucher“ sowie die Loslösung vom Vertrag durch Widerrufs- und Rückgaberecht. Des Weiteren werden einprägsam die Charakteristika verbraucherprivatrechtlicher Schuldverhältnisse dargestellt, so z. B. · Haustür- und Fernabsatzgeschäfte · Verbraucherdarlehensgeschäfte, Finanzierunghilfen und Versicherungsgeschäfte · Verbrauchsgüterkauf · Besonderheiten bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen · Produkthaftung · Wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften des BGB