Eigentum und Freiheit
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Es erfolgt ein Abgleich der rechtsphilosophischen Argumentation Kants mit den Grundprinzipien seiner praktischen Philosophie, der bestätigt, dass sowohl Kants Ethik als auch seine Rechtsphilosophie auf dem Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft basiert. Zudem wird der gerechtigkeitstheoretische Gehalt von Kants Staatstheorie freigelegt, der a priori das Prinzip der Sozialstaatlichkeit enthält. Das Potential von Kants praktischer und politischer Philosophie wird genutzt, um konstruktiv aus Kants rechtsphilosophischer Eigentumslehre die Aufgaben moderner Sozialstaatlichkeit zu entwickeln. Die Aufgaben sozialstaatlichen Handelns werden wiederum in einen freiheitstheoretischen Ökonomiebegriff eingebettet, der konstruktiv aus Elementen von Kants Rechts- und politischer Philosophie abgeleitet wird und auf den Prinzipien der praktischen Vernunft basiert. Mit dem gleichen Verfahren wird eine Idee der Genossenschaft eingeführt, die geeignet ist, den Unterschied von ökonomisch Selbständigen zu ökonomisch Unselbständigen, den Kant normativ kritisiert, aufzuheben.