Das Gewaltmonopol des Staates als Grenze der Privatisierung von Staatsaufgaben
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Nicht nur in der juristischen Diskussion wird das Schlagwort «Privatisierung» teilweise synonym für Wirtschaftlichkeit und Fortschrittlichkeit verwendet. Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit im grundrechtsempfindlichen Bereich des Strafvollzuges Privatisierungsmöglichkeiten bestehen. Sie entwickelt hierbei ein allgemeines Schema hinsichtlich einer aus dem staatlichen Gewaltmonopol abgeleiteten und im Grundgesetz verwurzelten Privatisierungsschranke. Die Verfasserin legt dar, daß die Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsstaat auf die effektive Behauptung des Gewaltmonopols angewiesen ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß – auch vor dem Hintergrund der betroffenen Grundrechte der Inhaftierten – im Bereich des Strafvollzuges nur äußerst wenige Funktionen auf Private übertragen werden können.