Regulierte Selbstregulierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
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In dieser Arbeit wird die Ausgestaltung des Funktionsauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die sogenannten Selbstverpflichtungen nach § 11 des Staatsvertrages für Rundfunk- und Telemedien (RStV) betrachtet. Schwerpunktmäßig wird das gegenwärtige Regulierungssystem beleuchtet, da das bisherige Verfahren zur Auftragsausgestaltung nicht zufriedenstellend funktioniert. Dabei wird ein Vergleich zu einem ähnlichen Regulierungssystem gezogen: der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz des Privatrundfunks. Dieses funktionierende Regulierungsmodell soll als Vorlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dienen, um eine effiziente Ausgestaltung des Funktionsauftrages zu ermöglichen. Die Betrachtungen werden unter Berücksichtigung der Reformen des Rundfunkrechts durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) vorgenommen, wobei insbesondere der einzuführende Drei-Stufen-Test erläutert und in das Regulierungsumfeld eingeordnet wird.