Zivil- und berufsrechtliche Kooperationsmöglichkeiten von Vertragsärzten
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Die Dissertation behandelt die Möglichkeiten von Kooperation durch Vertragsärzten unter Besonderer Berücksichtigung von Zivil- und Berufsrecht und die damit zusammenhängenden rechtlich wie wettbewerblichen Fragestellungen nach den mehrfachen Novellierungen des Vertragsarztrechts von 1883 bis heute. Dabei werden auf Grund der langjährigen Tätigkeit der Verfasserin als Rechtsanwältin Schwerpunktmäßig die rechtlichen und praktischen Erwägungen sowie deren Umsetzungsproblematiken bei den gegenwärtig möglichen Kooperationsformen zwischen den an der vertragärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Leistungserbringern aufgezeigt. Die Arbeit zeigt zudem, dass zwar durch die Gesetzesänderungen im Vertragsarztrecht, insbesondere durch das GKV – Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) 2007 sowie das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV – WSG) eine Liberalisierung der Tätigkeit der Vertragsärzte erreicht wurde. Anderseits wird auch deutlich, dass jede Liberalisierung Einschränkungen zur Folge hat. Auch wird in der Arbeit aufgezeigt, dass die Tendenz im Vertragsarztrecht wieder zum Abschluss von so genannten Selektivverträgen ist und damit weg vom Kollektivvertrag zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen.