Die nachträgliche Sicherungsverwahrung
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der noch jungen Maßregel «Nachträgliche Sicherungsverwahrung». Erklärtes Ziel der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Die Verhinderung schwerer Rückfallstraftaten d. h. schwere Straftaten verübt von solchen Tätern, deren Gefährlichkeit sich erst während ihrer Inhaftierung im Strafvollzug zeigen soll. Die Dissertation untersucht zunächst das Bedürfnis für eine nachträglich angeordnete Verwahrung von Tätern und spannt dann einen Bogen von der historischen Entwicklung über die Anordnungsvoraussetzungen, hin zu einem Ausblick auf künftige Entwicklungen im deutschen Strafrecht bei einer – zu prognostizierenden – Enttäuschung der Zielvorgabe. Die aktuelle Rechtsprechung findet dabei jeweils Berücksichtigung. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Besonderheiten der Maßregel im Hinblick auf jugendliche und heranwachsende Straftäter sowie der Ausgestaltung des Vollzugs.