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Kommentar zum Aktiengesetz

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Der erste große Kommentar mit AktRÄG 2009 Das Aktienrecht setzt unternehmerischem Handeln einen strengen Rahmen. Umso wichtiger ist für Entscheidungsträger und Juristen in Unternehmen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater sowie alle damit befassten Behörden der sichere Umgang mit der aktuellen Rechtslage – von Tag 1 an. Die 5. Auflage – mit AktRÄG 2009 – erscheint in Print diesmal in nur zwei Bänden: Band 1 mit den §§ 1–69 AktG folgt. Band 2 umfasst den von der Novelle stärker betroffenen Teil und erscheint aus diesem Grund zuerst. Er enthält ua die Bestimmungen zu • Vorstand, Aufsichtsrat • Satzungsänderung • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung) • Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft • Verschmelzung, Vermögensübertragung, Umwandlung • und TOPAKTUELL: den komplett neu geregelten Abschnitt zu Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, in Geltung seit 1. 8. 2009).

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Kommentar zum Aktiengesetz, Sonja Bydlinski

Sprache
Erscheinungsdatum
2010,
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Beschädigt
Preis
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Titel
Kommentar zum Aktiengesetz
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Sonja Bydlinski
Verlag
Manz
Erscheinungsdatum
2010
Seitenzahl
1150
ISBN10
3214081764
ISBN13
9783214081768
Reihe
Beschreibung
Der erste große Kommentar mit AktRÄG 2009 Das Aktienrecht setzt unternehmerischem Handeln einen strengen Rahmen. Umso wichtiger ist für Entscheidungsträger und Juristen in Unternehmen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater sowie alle damit befassten Behörden der sichere Umgang mit der aktuellen Rechtslage – von Tag 1 an. Die 5. Auflage – mit AktRÄG 2009 – erscheint in Print diesmal in nur zwei Bänden: Band 1 mit den §§ 1–69 AktG folgt. Band 2 umfasst den von der Novelle stärker betroffenen Teil und erscheint aus diesem Grund zuerst. Er enthält ua die Bestimmungen zu • Vorstand, Aufsichtsrat • Satzungsänderung • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung) • Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft • Verschmelzung, Vermögensübertragung, Umwandlung • und TOPAKTUELL: den komplett neu geregelten Abschnitt zu Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, in Geltung seit 1. 8. 2009).