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Baurecht in Schleswig-Holstein

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InhaltsverzeichnisIn den letzten Monaten sind zahlreiche Verordnungen zum Baurecht in Schleswig-Holstein neu erlassen oder geändert worden. Zudem wurde die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) durch das Dienstleistungsrichtliniengesetz Schleswig-Holstein geändert. Aus diesem Anlass haben wir eine an der alltäglichen Praxis orientierte Sammlung der Gesetzestexte und der dazugehörigen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien zusammengestellt, welche den Behörden, Architekten und Ingenieuren den bei weitem überwiegenden Anteil der täglichen Arbeit mithilfe einer Buchausausgabe ermöglichen wird. So enthält der Titel folgende Vorschriften: Teil A. Die Landesbauordnung: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) Teil B. Bundesrechtliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) – Auszug –, Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) Teil C. Verfahren, Bauvorlagen und Baugebühren: Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlVO –), Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung – BauGebVO –), Organisatorische Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der bauaufsichtlichen Verfahren (Organisations- und Verfahrenserlass) Teil D. Bauaufsichtliche Anforderungen: Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättVO –), Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung – VkVO), Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung – BeVO), Landesverordnung über das Zelt- und Campingplatzwesen (Zelt- und Campingplatzverordnung), Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung – GarVO), Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landesbauordnung – Stellplätze und Garagen, Abstellanlagen für Fahrräder – (Stellplatzerlass – StErl), Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (Hochhaus-Richtlinien – HHR), Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbau-Richtlinie – SchulbauR –) Teil E. Prüfung und Überwachung: Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO), Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO), Landesverordnung über die Anwendung von Vorschriften nach § 14 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes im bauaufsichtlichen Bereich

Buchvariante

2010, paperback

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