Die Regelung des Versorgungsanspruchs kommunaler NS-Wahlbeamter in der Nachkriegszeit
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Am 20. April 1952 kam es in der Stadt Amberg in der Oberpfalz zu einer Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters. Als Kontrahenten standen sich dabei der Amtsinhaber Michael Lotter von der CSU und der ehemalige Lehrer Josef Filbig, parteilos, der für die „Deutsche Gemeinschaft“ antrat, gegenüber. Mit knapp großer Mehrheit konnte sich Filbig schließlich deutlich gegen Lotter durchsetzen. Filbig war zuvor während des Dritten Reiches schon einmal Oberbürgermeister der Stadt Amberg gewesen. Der Grund für Filbigs erneute Kandidatur lag darin, dass ihm nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes seitens des Stadtrates der Stadt Amberg jegliche Versorgungsansprüche verwehrt wurden, was sowohl für seine Tätigkeit als Lehrer an der Lehrerbildungsanstalt, als auch für seine Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Amberg galt. Der Autor untersucht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Stadtrats. Dabei werden die Rechtsgrundlagen sowohl für die Gewährung, als auch die Versagung der Versorgungsansprüche im historischen Kontext beleuchtet. Dabei untersucht der Autor nicht nur die konkreten Entwicklungen im Fall Filbigs, sondern darüber hinaus erfolgt eine umfassenden Untersuchung der allgemeinen historischen Entwicklungen des Beamtenrechts, insbesondere im relevanten Zeitraum von 1919 bis 1945. Abschließend widmet sich der Autor der Frage, wie es zu einer Wiederwahl Filbigs kommen konnte. Darüber hinaus wird Filbigs zweite Amtszeit als Oberbürgermeister von 1952 bis 1958 untersucht.