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Grenzen einheitlicher Rechtsanwendung von Ver- und Geboten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

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Die im Wesentlichen auf dem Teerfarben-Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1970 gründende Diskussion um die Akzeptanz einer Normspaltung wird auch im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geführt. Denn dieses enthält die für wirtschaftsrechtliche Kodifikationen typische Gemengelage von Verwaltungs-, Zivil- sowie Straf- bzw. Bußgeldrecht. Mit den §§ 38, 39 enthält das WpHG Blankettstrafgesetze, welche die Verletzung der Ver- und Gebote des WpHG durch ausdrücklichen Verweis straf- bzw. bußgeldbewehren, ohne das sanktionierte Verhalten selbst zu umschreiben. Auf der einen Seite stehen die Stimmen, welche die ausdrückliche Inbezugnahme zum Anlass nehmen, das aus Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1 StGB, 3 OWiG folgende strafrechtliche Analogieverbot auch in die nicht-strafrechtlichen Verfahren zu übertragen und damit das Verwaltungs- und Zivilrecht vom Straf- bzw. Bußgeldrecht abhängig zu machen. Die Gegenansicht hält demgegenüber an einer differenzierten Rechtsanwendung je nach Verfahrensart - einer gespaltenen Rechtsanwendung bzw. Normspaltung - fest. Der Autor deckt die Gründe für die Problemstellung im WpHG auf, indem er die Rolle der Ver- und Gebote als Anknüpfungspunkte für die jeweiligen Verfahren verdeutlicht. So untersucht er etwa die im Straf- und Bußgeldrecht verwendete Blanketttechnik, welche die Normspaltungsproblematik erst hervorruft. Vor allem diskutiert er die in den unterschiedlichen Verfahren geltenden Rechtsanwendungsregeln einschließlich ihrer Modifizierungen durch das europäische Recht. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung und zur Stellung des strafrechtlichen Analogieverbotes im europäischen Regelungszusammenhang. Auch der bislang selten aufgeworfenen, aber für die Thematik wichtigen Frage nach einem Analogieverbot im Verwaltungsrecht widmet sich der Autor. Nach einer vertieften Rechtsprechungsanalyse setzt sich der Autor sodann kritisch und umfassend mit den in Rechtsprechung und Literatur vorgebrachten Argumenten für und wider eine gespaltene Rechtsanwendung auseinander. So betrachtet er etwa das Problem aus rechtsmethodischer Perspektive, indem er das in der Normentheorie anerkannte dualistische Normenkonzept sowie dessen Bedeutsamkeit für die Thematik herausstellt. Auch das von den Gegnern einer gespaltenen Auslegung angeführte Argument eines Verstoßes gegen die „Einheit der Rechtsordnung“ greift der Autor auf und untersucht es auf seine Tauglichkeit. Auch erörtert der Autor - neben zahlreichen weiteren Ansätzen - das mögliche Gewicht einer „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“. Immer integriert der Autor die verfassungs- und europarechtlichen Einflüsse in seine Betrachtung. Das Werk mündet in einem eigenen Lösungsvorschlag des Autors. Die Erkenntnisse sind dabei auch außerhalb des WpHG von Bedeutung.

Buchvariante

2010, paperback

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