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Der Rückrufanspruch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht und beim geistigen Eigentum

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Befinden sich persönlichkeitsverletzende oder schutzrechtsverletzende Produkte bereits im Handel, stellt der Rückrufanspruch für den Rechtsinhaber ein interessantes zentrales Rechtsinstitut dar. Verschwinden nämlich die betreffenden Produkte wieder aus dem Handel, könnte der Eintritt weiterer Schäden so verhindert werden. Dennoch wird der Rückrufanspruch in der Rechtsprechung mit gewisser Zurückhaltung behandelt. Größere Bedeutung erlangte der Rückruf erst aufgrund Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG in nationales Recht durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008. Trotz ausdrücklicher, gesetzlicher Erwähnung des Rückrufanspruchs in den immaterialgüterrechtlichen Spezialgesetzen ist seine Bedeutung für die Praxis weiterhin umstritten. Die Arbeit untersucht den Rückrufanspruch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf Grundlage des negatorischen Beseitigungsanspruchs und im geistigen Eigentum nach den neuen gesetzlichen Regelungen in den immaterialgüterrechtlichen Spezialgesetzen. Der Anspruch wird dogmatisch eingeordnet und von anderen Abwehransprüchen abgegrenzt. Der Schwerpunkt der Arbeit widmet sich der Reichweite, den Anspruchsvoraussetzungen und der prozessualen Durchsetzbarkeit des Rückrufanspruchs.

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2010

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