Zustellungsverweigerung rechtsmissbräuchlicher Klagen in Deutschland nach Artikel 13 des Haager Zustellungsübereinkommens
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Mit dem sogenannten Napster-Beschluss untersagte das Bundesverfassungsgericht einer deutschen Rechtshilfebehörde vorübergehend, die Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zu veranlassen. Diese einstweilige Anordnung des Gerichts belebte in Deutschland eine Debatte, ob im Rechtshilfeverkehr der ersuchte Staat dem fremden Auftrag bedingungslos Folge zu leisten hat oder in diesem Kontext auch nach eigenen Rechtsvorstellungen handeln darf. Das Haager Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland erlaubt eine Versagung der Rechtshilfe nur in wenigen, geradezu theoretischen Ausnahmefällen. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob auch ein offensichtlicher oder sogar ein nur befürchteter Rechtsmissbrauch eine Zustellungsverweigerung rechtfertigen würde. Daneben beleuchtet sie die Auswirkungen des Napster-Beschlusses auf die Rechtshilfepraxis zwischen Deutschland und den USA.