Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern im europäischen Kartellrecht
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In Deutschland ist im Zusammenhang mit den Ärztekammern und den Kassenärztlichen Vereinigungen in den letzten Jahren zunehmend der Vorwurf erhoben worden, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Ärzte fungierten als Kartelle, durch welche die niedergelassenen Ärzte einen Mechanismus zur Erreichung ihrer Einkommensziele geschaffen hätten und sich durch restriktive Zugangskontrolle und Beschränkung des Leistungswettbewerbs zum Nachteil der Patienten vor Konkurrenz schützten. Der Autor beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit dem Verhältnis der Selbstverwaltungskörperschaften der deutschen Ärzte zum europäischen Kartellrecht. Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchen Fällen Kammern, Kassenärztliche Vereinigungen und gegebenenfalls Korporationen, an denen sie beteiligt sind, als verbotene Kartelle im Sinne des Art. 101 AEUV (ex-Artikel 81 EG) handeln.