Schweigepflichtverletzungen in arbeitsteiligen Organisationsstrukturen
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Die Schutzbedürftigkeit sensibler Daten in einem von arbeitsteiligen Organisationsstrukturen, Outsourcing-Maßnahmen und Transaktionen geprägten Wirtschaftsleben steht seit Langem im Fokus der öffentlichen Diskussion. Gleichwohl findet der strafrechtliche Geheimnisschutz kaum Beachtung. Dies verwundert gerade deshalb, weil komplexe Formen des Verkaufs von Portfolien notleidender Darlehensforderungen als Mitauslöser der Finanzkrise angesehen werden. Vor dem Hintergrund der Beteiligung privater Lebensversicherungsunternehmen und öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute an diesen Geschäftspraktiken, die notwendig die Übertragung von Kundeninformationen beinhalten, untersucht der Verfasser die Leistungsfähigkeit des strafrechtlichen Geheimnisschutzes gem. § 203 StGB. Er stellt fest, dass das noch vorherrschende Normverständnis nur mit dem veralteten Bild eines für die allumfassende Dienstleistungserbringung zuständigen Gewerbetreibenden erklärt werden kann. Dem setzt der Autor eine aus seiner Sicht sachgerechtere einheitliche Auslegung für alle betroffenen Berufsgruppen entgegen, die die Handhabung der Norm im Kontext arbeitsteilig organisierter Organisationsstrukturen erleichtert.