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ABS-Transaktionen in der Insolvenz des Originators aus der Perspektive des deutschen und polnischen Rechts

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Seit der Finanzmarktkrise, die mit dem Zusammenbruch der Investmentbank Bear Stearns im Jahre 2007 begann, sind strukturierte Finanzprodukte zunehmend ins Licht der Öffentlichkeit geraten. Eine besondere Rolle spielen dabei Asset Backed Securities Transaktionen, bei denen durch Immobilien oder andere Vermögensgegenstände gesicherte Darlehen von einem Kreditinstitut - dem sogenannten Originator - an eine Zweckgesellschaft übertragen werden, die sich wiederum durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen refinanziert. Im Rahmen von Asset Backed Securities Transaktionen nimmt das Insolvenzrecht eine wichtige Rolle ein, da vor allem die Frage nach den Rechtsfolgen einer Insolvenz des Originators für die Investoren der Schuldverschreibungen von Interesse ist. In der Insolvenz des Originators muss der unantastbare Bestand der veräußerten Forderungen und Sicherheiten in der Hand der Zweckgesellschaft sichergestellt werden, um einen möglichen Verlust der Investoren zu begrenzen. Dabei sind zahlreiche rechtliche Probleme zu bedenken, wie beispielsweise eine fehlende Aussonderungsmöglichkeiten vor allem von Buchgrundschulden bzw. Buchhypotheken aufgrund fehlender Eintragung dieser Sicherungsrechte, eine mögliche Anfechtung der Forderungsabtretung durch den Insolvenzverwalter, eine Verwertung der an die Zweckgesellschaft veräußerten Forderungen durch den Insolvenzverwalter mit der Folge eines Gebührenabzuges. Um die Finanzierungsmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft zu erleichtern, hat der Bundestag am 30. Juni 2005 eine Änderung des Kreditwesengesetzes beschlossen und die Möglichkeit der Führung des sogenannten Refinanzierungsregisters geschaffen. Auch der polnische Gesetzgeber hat das Bankrechtsgesetz im April 2004 wesentlich geändert, um rechtliche Hindernisse bei der Durchführung von Asset Backed Securities Transaktionen in Polen zu beseitigen. Dabei wurde vor allem die Möglichkeit für Kreditinstitute erweitert, als Originator an einer Asset Backed Securities Transaktion teilzunehmen. Durch eine weitere Gesetzesänderung im Mai 2004 wurde im Rahmen des Gesetzes über Investitionsfonds ein besonderer Rechtsträger - nämlich der Verbriefungsfonds - eingeführt, der im Rahmen von Asset Backed Securities Transaktionen die Rolle der Zweckgesellschaft übernehmen und die Durchführung solcher Transaktionen in Polen weiter vereinfachen soll. Im Rahmen der Studie wird untersucht, inwieweit durch diese Gesetzesänderungen insolvenzrechtliche Hindernisse und Risiken im Rahmen einer Asset Backed Securities Transaktion in Deutschland und Polen beseitigt werden.

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2012

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