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Zur Kausalität beim Betrug

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Die Frage nach der Kausalität beim Betrug wird von einem Großteil der Juristen in der Regel mit einem schlichten „Ja!“ beantwortet, bevor pflichtschuldig der Satz aufgesagt wird, dass ein Umstand doch immer dann kausal sei, wenn er nicht hinweg gedacht werden könne, ohne dass der Erfolg entfiele - und dies müsse doch bei der Kausalität zwischen den Tatbestandsmerkmalen des Betruges genauso oder zumindest ähnlich sein. Solcherlei Antworten zeigen recht deutlich, dass oft nicht erkannt, wenigstens aber negiert wird, welche Probleme die Kausalität im Strafrecht generell und beim Betrug im Speziellen aufwerfen kann. Dies mag darin begründet sein, dass Kausalität kein genuin rechtswissenschaftlicher Themenkomplex ist. Die Frage nach der Kausalität, dass heißt das Erforschen der Ursachen einer Erscheinung und deren Einordnung beschäftigt vielmehr seit Jahrhunderten Naturwissenschaftler und Philosophen. Der Autor untersucht daher die naturwissenschaftlichen, wissenschaftstheoretischen und philosophischen Grundlagen, die der Jurist bei der Beantwortung der Kausalitätsfrage im Allgemeinen rezipiert, und überträgt diese Erkenntnisse auf den Tatbestand des Betruges. Primäres Ziel der Untersuchung war dabei jedoch nicht die Formulierung eines völlig neuartigen Kausalitätsbegriffes, als vielmehr die Vermittlung eines vertieften Verständnisses und geschärften Problembewusstseins bei der Beantwortung der Frage nach der Kausalität.

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2012

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