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Die Dokumentation der Beratung nach dem VVG 2008

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Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler und seit Januar 2008 Versicherer gesetzlich verpflichtet, die Beratung des Versicherungsnehmers zu dokumentieren. Die Vorschriften zur Dokumentation (§§ 6 I 2, II, 61 I 2, 62 I Alt. 2, II VVG) werfen zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung führen. Die Arbeit stellt die erste umfassende Untersuchung der Dokumentationspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers dar. Schwerpunkte der Arbeit sind der Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten, die Anforderungen an die Dokumentation und ihre Übermittlung sowie der Dokumentationsverzicht. Daneben befasst sich die Autorin u. a. mit der Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation und den rechtlichen Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflichten. Die Arbeit richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an Praktiker aus der Versicherungsbranche sowie Rechtsanwälte und Richter, die sich mit den Dokumentationspflichten befassen. Sie ist zur umfassenden rechtlichen Information über die Dokumentationspflichten des Versicherers und Versicherungsvermittlers geeignet und bietet Lösungsvorschläge bei der Bewältigung rechtlicher Fragestellungen.

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2012

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