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Haftungsbeschränkende Beratungsdokumentation des Versicherungsmaklers

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Der Markt der Versicherungsvermittler sieht sich erheblichen Veränderungen und massiven Konsolidierungen ausgesetzt. Politik und Verbraucherschutz sind Treiber eines Marktwandels, der sich in einschneidenden Gesetzesänderungen niederschlägt. Versicherungsmakler sehen sich aufgrund ihrer Rechtsstellung besonderen Anforderungen seitens der Versicherer einerseits und der zu beratenden Verbraucher andererseits ausgesetzt. Sie sind bei der Beratung ihrer Mandanten in besonderem Maße mit Pflichten konfrontiert, mit denen vieldiskutierte Haftungsrisiken verbunden sind. Die vorliegende Abhandlung untersucht diese Rechtsstellung des Versicherungsmaklers in Deutschland und die mit seiner Berufstätigkeit verbundenen Haftungsrisiken. Wie sich die Haftung des Versicherungsmaklers aufgrund von Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen entwickelt hat und wo derzeit Haftungsrisiken bestehen, wird anhand einer detaillierten Analyse der Rechtsprechung untersucht. Durch die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde die Haftung dadurch noch weiter verschärft, dass dem Versicherungsmakler nun die Dokumentation der Beratung zur Pflicht gemacht wurde. Wie sich die neue Dokumentationspflicht auf eine mögliche Haftung bei einer Pflichtverletzung und damit auf die betriebswirtschaftliche Rechnung eines Maklerhauses auswirkt, wird anschaulich dargestellt. Das Werk von Aschenbeck beschreibt, welche Anforderungen das Gesetz an die Beratung und ihre Dokumentation stellt. Es wird geprüft, ob Makler und Verbraucher die gleichen Ziele mit einer Dokumentation verbinden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Beratungsdokumentation nicht nur dem Makler hilft, eine umfassende und neutrale Beratung des Mandanten beweisen zu können. Trotz des vom Verbraucher in vielen Fällen kaum noch zu verarbeitenden Umfangs der ihm auszuhändigenden Beratungsdokumentation kann diese in Verbindung mit einer sorgfältigen Beratungsleistung auch dazu führen, ein gutes Vertrauensverhältnis des Verbrauchers zum Versicherungsmakler herzustellen. Vor dem Hintergrund der Marktbereinigungsprozesse wird dies dem Makler nutzen, seine Marktstellung zu halten und auszubauen. Das von Aschenbeck entwickelte „MANSI-MARSI-TANGRAM“ zeigt einen Weg auf, wie die Beratungsdokumentation entwickelt werden kann und alle erforderlichen Komponenten enthält. Diese Konzeption sollte nicht nur den Makler, sondern gleichfalls den Gesetzgeber interessieren, wenn der Verbraucher im Mittelpunkt der Politik steht.

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2012

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