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Die Panoramafreiheit
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„Kunst im öffentlichen Raum" prägt das Ortsbild. Das gilt nicht nur für Skulpturen, sondern auch für die Aktions- sowie die Baukunst. Dabei ergeben sich zwangsläufig Konflikte mit der Öffentlichkeit, welche, über die bloße Betrachtung hinaus, diese Werke nutzen, z. B. fotografieren möchte. Hierbei stellt sich die Frage, ob Urheber dies vergütungslos hinnehmen müssen. Auf der Grundlage einer profunden Analyse des § 59 UhrG behandelt das Werk nahezu umfassend alle Facetten der Panoramafreiheit. Der Autor bietet praxisnahe Erläuterungen mit zahlreichen Beispielen und entwickelt einen eigenen Lösungsansatz de lege ferenda, um Urhebern eine stärkere finanzielle Beteiligung an ihren öffentlichen Werken zu ermöglichen.
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2013
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