Die Geltungserstreckung günstigerer Tarifverträge im Anwendungsbereich des AEntG
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Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Folge, sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Die mögliche Verdrängung ungünstigerer Tarifverträge durch einen geltungserstreckten Tarifvertrag und die mögliche Bevorzugung eines repräsentativeren Tarifvertrags bei der Auswahl zur Geltungserstreckung könnten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Tarifautonomie nach sich ziehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen noch verfassungsgemäß ist. Dabei beschränkt sie sich nicht auf die Analyse der Geltungserstreckung von Mindestlohntarifverträgen, sondern bezieht auch die «Urlaubstarifverträge des Baugewerbes» mit ein.