Die individualisierende Verdachtsberichterstattung über den Beschuldigten eines Strafverfahrens
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Semper aliquid haeret - Der Tatvorwurf gegen einen Beschuldigten wird der Öffentlichkeit nach einer individualisierenden Verdachtsberichterstattung präsent bleiben, selbst wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt oder er freigesprochen wird. Die gesellschaftlichen und beruflichen Folgen sind nicht nur für prominente Beschuldigte wie Jörg Kachelmann, Karl-Theodor zu Guttenberg oder Christian Wulff verheerend. Gleichwohl dient die Individualisierung auch dem Schutz der Öffentlichkeit, z. B. wenn sie zur Fahndung oder Ermittlung von Zeugen eingesetzt wird. Die Wirkung der individualisierenden Verdachtsberichterstattung auf Beschuldigte, Opfer und Angehörige sowie die Öffentlichkeit und das Strafverfahren ist entscheidend für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die Medien die Identität eines Straftatverdächtigten veröffentlichen dürfen. Im Spannungsverhältnis zwischen Allgemeinem Persönlichkeitsrecht, Presse- und Rundfunkfreiheit und Unschuldsvermutung sind die komplexen Beurteilungskriterien der Rechtsprechung, Literatur und Presse für den Rechtsanwender kaum zu durchschauen. Das Prüfungsmodell des Verfassers verfolgt das Ziel, Konturen zu schaffen, die die Resultate der Abwägung vorhersehbar gestalten. Der Verfasser untersucht auch, wie der Schutz des Beschuldigten vor einer unzulässigen Berichterstattung und justiziellen Auskunftserteilung verbessert werden kann. Abschließend überträgt er die Ergebnisse auf den „Fall Kachelmann“.