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Leiharbeit und Werkvertrag

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Zum 01.04.2017 ist eine sehr stark veränderte Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Dies hat eine vollständig überarbeitete 2. Auflage dieses Fachbuches erforderlich gemacht. Leiharbeit unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Leiharbeitnehmer sind Personen, die ihre Arbeitsleistung nicht im Betrieb ihres Arbeitgebers verrichten, sondern im Betrieb eines anderen Unternehmers (Entleiher). Ihr Arbeitsentgelt erhalten die Leiharbeitnehmer jedoch von dem Arbeitgeber (Verleiher), mit dem sie einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Entleiher sind Unternehmen, die zwar Arbeitnehmer zum Verrichten von Arbeit suchen, mit diesen aber keinen Arbeitsvertrag schließen wollen. Der Unternehmenszweck der Verleiher ist die Überlassung von Arbeitnehmern an andere Arbeitgeber. Da Buch enthält folgende Abschnitte: - Arbeitnehmerüberlassung im Wandel – Statistische Daten - Allgemeine Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts - Was ist Leiharbeit? Vertragsbeziehungen - Zeitliche Grenzen der Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeit braucht eine Erlaubnis - Voraussetzungen für die Erlaubnis - Ausnahmen von der Erlaubnispflicht - Leiharbeitsvertrag – wesentliche Vertragsbestandteile - Rechte der Leiharbeitnehmer - Unwirksamkeit des Vertrages - Leiharbeitnehmer und Betriebsratswahl - Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats - Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen - Abgrenzung von Leiharbeit und Werkvertrag - Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Fremdfirmeneinsatz - Checklisten für den Betriebsrat

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