Die norwegische Arktis im Völkerrecht
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Bei der Beschreibung der politischen und rechtlichen Ordnung der Arktis wird häufig der Schwerpunkt auf die Supermächte des 20. Jahrhunderts gelegt. Dies mag der politischen Vormachtstellung dieser Staaten Rechnung tragen. Er drängt aber den wesentlichen Beitrag, den kleinere Arktisanrainerstaaten wie etwa Norwegen zur Gestaltung der Region beigetragen haben, zu Unrecht an den Rand der Wahrnehmung. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gelang es der norwegischen Regierung, ihren Einflussbereich in der Arktis auf den Svalbard-Archipel und die Insel Jan Mayen auszudehnen. Aus völkerrechtlicher Sicht ist gerade der Svalbard-Archipel noch heute von besonderem Interesse. Norwegen garantierte den Staatsangehörigen aller interessierten Staaten vertraglich die fortdauernde Nutzung der Ressourcen der Inselgruppe, wobei das Ausmaß dieser Garantie heute zwischen den Vertragsstaaten umstritten ist. Des Weiteren beansprucht die norwegische Regierung in der Gegenwart exklusive Nutzungsrechte an weiten Teilen des Arktischen Ozeans und seiner Randmeere. Damit geriet Norwegen zwingend in Gegensatz zu den Interessen seiner Nachbarn. Gerade in den Abgrenzungsverhandlungen mit den betroffenen Staaten konnte Norwegen jedoch in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte erzielen und entfaltet Symbol- wie Vorbildwirkung für die übrigen Staaten in der Region. Angesichts der Bedeutung der norwegischen Arktispolitik ist das Ziel dieser Studie eine umfassende völkerrechtliche Darstellung der norwegischen Arktis, ihrer Land-, See- und Grenzgebiete, wie sie bisher noch nicht geleistet worden ist: Die erschöpfende Beschreibung des Konzepts der norwegischen Arktis in seiner Gesamtheit, die auch aktuelle Rechtsfragen, wie die nach der Ausdehnung des Festlandsockels, behandelt und politische wie auch ökonomische Entwicklungen der Gegenwart berücksichtigt.