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Wie erfolgt in den einzelnen Bundesländern die Umsetzung von Inklusion? Nach der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 26. März 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Menschenrechtsschutz einzubinden. Ein zentraler Aspekt ist der gleichberechtigte Zugang zum Bildungssystem, wie in Artikel 24 der Konvention festgelegt. Dies wird oft mit der Forderung nach der Auflösung von Sonderschulen verknüpft. Doch ist eine gemeinsame Beschulung für alle Menschen mit Behinderung ausreichend? Welche konkreten Konzepte existieren? Wie werden individuelle Fördermaßnahmen bereitgestellt? Und welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Zu diesen Fragen äußerten sich Fachreferenten für Sonderpädagogik der Kultusministerien in Experteninterviews, die von der Autorin geführt wurden. Besonders im Fokus standen die Bedeutung der Gebärdensprache und der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern sowie die sozialen und kommunikativen Besonderheiten von Schülern mit Hörschädigung. Auch das „Elternwahlrecht“ wurde diskutiert, und es wurde ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in den Schullandschaften der Bundesländer geworfen. Die qualitative Studie ermöglichte umfassende Einblicke und deutschlandweite Vergleiche.
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Der „Bildungsartikel 24“ aus der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seine Konsequenzen für die Beschulung Hörgeschädigter, Melanie Pospischil
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- 2013
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