Sterbehilfe und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes
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Das Thema Sterbehilfe gilt zu Recht als eines der typischen Themen im Medizinrecht, wird jedoch meistens vor allem unter dem Aspekt des Strafrechts analysiert. Das ist auch in dieser Arbeit nicht anders, in der die Autorin in erster Linie versucht, auf gewisse Schwächen der traditionellen de facto strafrechtlichen Systematik der Sterbehilfe zu verweisen, sowie auch deren üblicher Terminologie. Der Schwerpunkt der gesamten Arbeit liegt in der ausführlichen Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Arztes bei der Realisierung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Vorgestellt werden rechtliche Regelungen einiger europäischen Ländern und Oregon. Größter Wert wird jedoch in der gesamten Arbeit eindeutig auf die praktischen Probleme gelegt, seien es bedingt straffreie Hilfe zum Sterben, Tötung auf Verlangen, Suizidbeihilfe, terminale Sedierung oder Beendigung der weiteren Therapie (inkl. Abschalten der Geräte aufgrund einer Patientenverfügung). Leitmotiv der gesamten Arbeit ist dann das Bemühen, auf Sterbehilfe als Thema zu verweisen, in dessen Rahmen der Respekt vor der Patientenautonomie und der paternalistische Schutz von Leben wertmäßig aufeinander treffen, die oftmals zweifellos in einem Gegensatz zueinander stehen.